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Der Beruf des Heilpraktikers ist sehr verantwortungsvoll. Wer diesen Beruf ausüben will, muss eine Prüfung beim für Sie/Ihn zuständigen Gesundheitsamt ablegen und bestehen!

Heilpraktikerprüfung

Heilpraktikerprüfung

Denn um die Heilpraktiker Erlaubnis zu erhalten, ist das Bestehen der sogenannten Kenntnisprüfung Pflicht! Sie ist der Schlüssel zum Heilpraktiker Beruf, wird diese also nicht bestanden, dürfen Sie auch nicht als Heilpraktikerin/Heilpraktiker arbeiten.

Das Zulassungsverfahren zur Erlangung der Heilpraktiker Erlaubnis als solche ist gesetzlich geregelt. Seit März 2018 gibt es allerdings neue Heilpraktiker-Überprüfungsleitlinien. Diese besagen, dass die Vorbereitung zur amtsärztlichen Überprüfung vor den zuständigen Gesundheitsämtern jedermann sich selber überlassen ist. Somit kann diese Wissensanforderung zum Bestehen der Prüfung in einem Eigenstudium erfolgen, oder an einer Schule oder Bildungseinrichtung erworben werden.

Die Heilpraktiker Schulen oder Bildungseinrichtung sind frei darin, die Ausbildung inhaltlich zu gestalten. Letztendlich hat sicherlich niemand daran Interesse Sie in das Leere laufen zu lassen und vermitteln ihren Schülern das Wissen übergreifend und bereiten somit ihre Schüler auf den Beruf des Heilpraktikers vor.

Haben Sie sich nun entschlossen Heilpraktiker/Heilpraktikerin zu werden und wissen aber noch nicht so recht, was Sie alles an Prüfungen ablegen müssen, was Ihnen bevorsteht, wie der Ablauf der Prüfung ist und wie man sie schaffen kann?

Dann haben wir alles zu Thema Heilpraktiker Prüfung zusammengefasst:

  • Voraussetzungen
  • Prüfungsinhalte
  • Prüfungsablauf
  • Prüfungsvorbereitung
  • Kosten

Voraussetzung für die Prüfungszulassung zum Heilpraktiker

Für die Anmeldung zur Überprüfung an das für Sie zuständige Gesundheitsamt im jeweiligen Bundesland, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen und nachzuweisen:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, das am Tag der Überprüfung nicht älter sein darf als drei Monate
  • Erklärung darüber, ob gegen den Antragssteller ein gerichtliches Strafverfahren oder eine staatsanwaltlicher Ermittlung anhängig ist
  • Ein ärztliche Zeugnis darüber, dass der Antragssteller physisch und psychisch zur Berufsausübung geeignet ist. Das Zeugnis darf am Tag nicht älter als drei Monate sein.
  • Zu Ihrem Antrag gehören auch ein aktuell datierter tabellarischer Lebenslauf.
  • Für alle angehenden Heilpraktiker ohne deutsche Staatsbürgerschaft muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass es leichte Abweichungen bei den Gesundheitsämtern geben kann, sowie auch bei den Bundesländern.

Die Überprüfung zur Erlangung der Heilpraktiker-Erlaubnis findet nur 2x im Jahr statt und es gibt je nach Bundesland eine kurze oder lange Warteliste.

Als Beispiel informiert die Stadt Köln darüber, dass der frühestmögliche Überprüfungstermin erst in circa 2 Jahre sein wird.

Es ist also sehr wichtig sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu informieren und den Antrag auf Überprüfung zur Erlaubnis der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vorab zu stellen!

Somit hat man einen Überprüfungs-Termin vorab und kann sich die Zeit zum Lernen einteilen.

 

Prüfungsinhalte oder was genau wird geprüft?

Die Heilpraktiker Überprüfung vor den Gesundheitsämtern ist einheitlich. Sie umfasst einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil, der einen praktischen Prüfteil beinhaltet.

Einzelheiten zum Prüfungsinhalt:

  • Die schriftliche Prüfung findet 2 x im Jahr statt
  • Im März am 3. Mittwoch im Monat
  • Im Oktober am 2. Mittwoch des Monats
  • Diese Termine sind bundesweit einheitlich
  • Die schriftliche Prüfung besteht aus 60 Multiple Choice Fragen
  • Mindestens 75% von diesen Fragen müssen richtig beantwortet werden, also 45 Fragen
  • Man hat 120 Minuten Zeit dafür

 

Prüfungsablauf

Mündliche Prüfung

Die mündliche Überprüfung dauert zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Gesprächsverlauf und Gesundheitsamt.

Die Prüfungskommission besteht aus einem Arzt / einer Ärztin des Gesundheitsamtes und 1 bis 2 Heilpraktikern.

Die Heilpraktiker sind für den Amtsarzt in beratender und gutachterlicher Funktion tätig. Auch können und dürfen Sie Fragen stellen oder sich am Prüfungsgespräch generell beteiligen.

ABER – erst wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde, werden Sie zu mündlichen Überprüfung zugelassen. Das Gesundheitsamt teilt Ihnen automatisch auf dem postalischen Weg den Überprüfungstermin für die mündliche Prüfung mit.

Fallen Sie durch die schriftliche Prüfung durch, d.h. haben Sie weniger, als 45 multiple Choice Fragen richtig beantwortet oder weniger als 75 % richtig beantwortet, werden Sie erst gar nicht zur mündlichen Überprüfung eingeladen.

Werden bei der Überprüfung von der antragstellenden Person begangene Ordnungsverstöße, Täuschungsversuche oder sonstige Unregelmäßigkeiten festgestellt, wird die Überprüfung beendet und als nicht bestanden bewertet.

Natürlich müssen dann auch wieder erneut die Kosten für die schriftliche Überprüfung gezahlt werden.

Was genau wird denn überprüft?

  • Die jeweiligen Gesundheitsämter überprüfen das schulmedizinische Wissen eines Kandidaten. Genaugenommen wird überprüft, ob Sie durch das Ausüben der Heilkunde eine Gefahr für die Bevölkerung bzw. für mögliche Patienten darstellen.
  • Über folgende ausreichende Grundkenntnisse und Fähigkeiten sollten Sie besitzen, hier grob zusammengefasst:
  • Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie, pathologische Anatomie und Pathophysiologie
  • Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, die Erkennung – sowie die Unterscheidung von häufigen Erkrankungen, auch Differentialdiagnosen
  • Erkennung und Erstversorgung bei akuten Notfällen/Verletzungen mit lebensbedrohlichen Zuständen
  • Kenntnisnahme der medizinischen Fachterminologie ist anzuraten! Da dieses die allgemeine medizinische „Umgangssprache“ ist.
  • Desinfektion und Sterilisation, Maßnahmen – was mache ich wann, allgemeine Praxishygiene
  • Injektions-und Punktionstechniken
  • Bedeutung und Bewertung von Basis-Laborwerte
  • Berufs-und Gesetzeskunde, hierbei wichtig zur Unterscheidung: was darf der Heilpraktiker und was nicht. Wo sind die Grenzen und Gefahren bei der nichtärztlichen Ausübung
  • Techniken der Anamneseerhebung
  • Methoden der verschiedenen Untersuchungen
  • Grundwissen und Anwendungen einzelner Naturheilverfahren

Die Überprüfung der praktischen Fähigkeiten fließt mit ein in den Teil der mündlichen Überprüfung.

Ausführliche Informationen zu den Inhalten der Heilpraktiker Überprüfung finden Sie in den neuen Leitlinien. Diese traten im März 2017 in Kraft. Hierzu folgender Link: Suchergebnis – Bundesanzeiger

Heilpraktikerprüfung schaffen

Heilpraktiker Prüfungsvorbereitung

Jetzt stellt sich die Frage, WIE möchten Sie sich dieses fundierte Wissen aneignen, um die Prüfung zu bestehen? Es gibt bis heute keine staatlich regulierte Heilpraktiker Ausbildung.

Daß heißt, Sie haben die Qual der Wahl, entweder gehören Sie zu der Gruppe der Disziplinierten und Lerneifernden und ackern sich selber sozusagen durch die Bücher und nehmen sich das ein-oder andere online Seminar zur Brust – ODER ABER – Sie besuchen eine Schule. Die Kosten variieren hierzu sehr stark. Das liegt natürlich auch an den gewählten Kursen, wie lange man teilnehmen möchte und auch lernmäßig mitkommt. Das Zeitlimit spielt demnach auch eine Rolle. Es gibt Kurse für Langatmige und Kurse für das Intensive lernen.

Wichtig ist, dass Sie für sich den ganz individuellen richtigen Weg finden, sich das erforderliche Wissen anzueignen und DASS SIE SICH VORBEREITEN!!

Denn: die amtsärztliche Überprüfung hat es in sich, um es klar zu definieren, das Wissen Anspruch-Level ist sehr hochgelegt und die Durchfallquote ist ebenso sehr hoch.

Zum Abschluss noch die Nennung der Kosten:

Ganz grob zwischen 300 und 600 Euro

Hierzu der Link Kosten Heilpraktiker Erlaubnis Stadt Köln:

Heilpraktiker Erlaubnis – Stadt Köln (stadt-koeln.de)